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Mai 2002 |
Fallfrist 30. Juni 2002 für die Rückholung ausländischer Mehrwertsteuern für 2001 |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info |
Unternehmer, die im betreffenden Ausland weder Wohnsitz noch Betriebsstätte haben und dort auch keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können Vorsteuern, die in Dienstleistungen dort ansässiger Unternehmer enthalten sind, zurückholen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen: Bild: © John Hurst - Fotolia |
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