Klienten-Info

Aktuell Archiv Suche
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Mai 2003

Kurz-Info: Änderung bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge

Kategorien: Klienten-Info

:: Die Steuerfreiheit der lebenslänglichen Rente nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird auf eheähnliche Lebensgemeinschaften erweitert.

::
Die Nachversteuerung für zu unrecht erstattete Einkommensteuer wird mit 25 % der auf die Zukunftsvorsorgeeinrichtung entfallenden Kapitalerträge festgesetzt. Ursprünglich war die Nachversteuerung mit 6 % vom Auszahlungsanspruch vorgesehen, was zu einem steuerverzerrenden Effekt geführt hätte.

::
Das Mindestausmaß des Aktienanteiles sinkt von 60 % auf nunmehr 40 %.

Bild: © dusk - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen