Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen...
Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche Erleichterungen , Mai 2024
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume , Mai 2024
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht , Mai 2024
Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig , Mai 2024